Privatpersonen

Wir beraten Sie gern rund um die gewünschte Weiterbildung samt Fördermöglichkeiten und betreuen Sie von der Antragsstellung über die Weiterbildung bis zum erfolgreichen Start bei der neuen Arbeitsstelle.

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089 99 69 04 – 40 oder nutzen sie einfach

Förderung für Privatpersonen


Die Förderung von Privatpersonen kann mit einer Bildungsprämie realisiert werden.

Bildungsprämie

Auf diese Weise übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Weiterbildungskurse und Prüfungen in Höhe von bis zu 500 Euro. Diesen Bildungsgutschein können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss dann noch als Eigenanteil geleistet werden.

Durch die Qualifizierungsmaßnahme entstandene Kosten können in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind durchschnittlich 15 Stunden in der Woche erwerbstätig – dies gilt auch für Selbständige
  • Sie haben eine deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Erfüllen Sie diese Kriterien, steht einer Förderung nichts im Wege. Und Sie können gleich im gewünschten Weiterbildungsbereich durchstarten.

Weitere Informationen über eine Förderung der Weiterbildungen bei der QUSI GmbH durch eine entsprechende Bildungsprämie erhalten Sie hier:

www.youtube.com/watch?v=itp2B4tlrro

www.bildungspraemie.info

Förderung von Arbeitssuchenden


Die Förderung von Arbeitssuchenden wird mit dem Bildungsgutschein realisiert.

Bildungsgutschein

Dieser Gutschein über Weiterbildungen für Arbeitssuchende wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgegeben.

Durch die anerkannte AZAV-Zertifizierung aller unserer Maßnahmen besteht für Arbeitsuchende und geringqualifizierte Beschäftigte die Möglichkeit, sich unsere Aus- und Weiterbildungen durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zu fördern zu lassen. Diese übernehmen bis zu 100% der anfallenden Kosten.

Die vor Ort ansässige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter übernimmt mit Hilfe dieses Bildungsgutscheins nicht nur die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden auch alle Kosten, die direkt in Verbindung mit der Weiterbildungsmaßnahme stehen. Das beinhaltet zum Beispiel Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern.

Voraussetzungen

  • Beratung durch die Agentur für Arbeit
  • Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge auslaufen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I und II

Diese Förderung, der sogenannte Bildungsgutschein, kann für alle Weiterbildungen der QUSI GmbH beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auch hier

Arbeitslose

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Unternehmen

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Förderungen für Unternehmen, Arbeitgeber und Selbstständige


Auch Arbeitgeber und Unternehmen können sich ebenso wie Selbstständige bei folgenden Instituten eine Weiterbildung fördern lassen.

WeGebAU

Diese Abkürzung steht für „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen.“

Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die geringqualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können also Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.

Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen und unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten, wie z.B. Fahrkosten, gewährt werden. Die Arbeitnehmer erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein und können somit unter den zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Voraussetzungen

  • Erwerb des letzten Berufsschulabschlusses liegt mind. 4 Jahre zurück
  • Die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung des Mitarbeiters liegt mind. 4 Jahre zurück
  • Freistellung des Mitarbeiters von der Arbeit für die Teilnahme an der Weiterbildung mit weiterem Anspruch auf Arbeitsentgelt
  • Für die Förderung erhalten die Mitarbeiter einen Bildungsgutschein
  • Bildungsträger und die Maßnahme sind AZAV-zertifiziert

Europäischer Sozialfond für Deutschland

Der Europäische Sozialfond (ESF) unterstützt Menschen durch berufliche Ausbildungen und Qualifizierungen, erhöht so deren Berufschancen und hilft, neue Kenntnisse zu erwerben. Das Ziel der ESF-Finanzierung ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU. Dies erfolgt durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte.

http://www.esf.de/portal/SharedDocs/Videos/DE/2015/2015-01-16-trailer-esf-allg.html;jsessionid=5BC46FB241440BEFDA1D0F37AAE09286

Die Förderung ist dadurch länderbezogen unterschiedlich. Der Zuschuss von bis zu 80% der gesamten Lehrgangskosten muss nicht zurück gezahlt werden.

Zielgruppen

  • Unternehmen (vor allem KMUs)
  • Beschäftigte, Migranten, Geringqualifizierte
  • Existenzgründer/innen
  • Hochschulabsolventen/innen

Ziele der ESF-Förderung

  • Erhöhung der Erwerbstätigkeit
  • Erhöhung des Weiterbildungsanteils in der Bevölkerung
  • Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit
  • Erhöhung der Chancen der jungen Generation
  • Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen

Weitere Informationen zum ESF finden Sie auch unter: www.esf.de

Weitere Förderungsmöglichkeiten


Neben den bereits erwähnten Fördermöglichkeiten gib es noch weitere. Hier sind einige zusammengefasst:

Rententräger / Berufs­genossen­schaften

Wenn aus gesundheitlichen Gründen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, dann ist es möglich einen Antrag auf Hilfe zur beruflichen Rehabilitation zu stellen. Bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Berufsgenossenschaft kann Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung beantragt werden.

Berufsförderungs­dienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt Zeitsoldaten dabei sich nach ihrer Dienstzeit wieder erfolgreich in das zivile Berufsleben zu integrieren.

Je qualifizierter Sie sind, umso einfach gestaltet sich natürlich der Übergang in den Arbeitsalltag.

In der heutigen Zeit sind eine gute Ausbildung, Zusatzqualifikationen und auch Spezialisierungen sehr wichtig für die Zukunftsperspektiven. Eine Erweiterung der eigenen beruflichen Kenntnisse und manchmal auch die völlige Neuorientierung durch eine professionelle Qualifizierung, erhöhen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich.

Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienst Leistende können über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine Weiterbildung oder Umschulung beantragen. Der BFD fördert Maßnahmen bis zu 100%. Die Soldaten haben sogar schon während der Dienstzeit die Möglichkeit, die Weiterbildung zu besuchen, um sich auf ein Leben nach der Bundeswehr vorzubereiten.

Transfer­gesellschaften

Wenn Arbeitslosigkeit durch Firmeninsolvenz oder durch Rationalisierungsmaßnahmen drohen, kommen Transfergesellschaften zum Einsatz. Ziel von Transfergesellschaften ist es, für die Beschäftigten im Laufe von einem Jahr einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Dafür können auch Weiterbildungen genutzt werden. Die Qualifizierungen können auch gefördert werden, wenn auf diese Weise eine Arbeitslosigkeit verhindert werden kann.

Sonstiges

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